• Umweltaussagen müssen begründet sein: Wer ein Produkt mit Umweltvorteilen bewirbt, muss diese belegen können – mit aktuellen, wissenschaftlich fundierten Daten und nachvollziehbaren Methoden.
  • Relevanz im Lebenszyklus: Umweltaussagen müssen sich auf wesentliche Umweltauswirkungen eines Produkts beziehen und sollten den vollständigen Lebensweg berücksichtigen: von der Rohstoffgewinnung über die Nutzung bis zur Entsorgung. Vorteile in einer Phase dürfen nicht durch Lasten in einer anderen „erkauft" werden.
  • Klarheit schützt vor Missverständnissen: Verbraucher:innen müssen verstehen können, worauf sich eine Aussage konkret bezieht – auf das ganze Produkt, einen Teil (z.B. Verpackung) oder eine bestimmte Lebenszyklusphase. Vage oder potenziell mehrdeutige Formulierungen (z.B. „recyclingfähig") müssen erläutert und durch weiterführende Informationen konkretisiert werden.
  • Transparenz und Zugänglichkeit sind keine Kür, sondern Pflicht. Informationen über die der Umweltaussage zugrunde liegenden Methoden, Datenquellen und Nachweise müssen für Verbraucher:innen zugänglich sein.
  • Nur Umweltzeichen und Label verwenden, die auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruhen.
  • Kein selektives Bild – Konsistenz ist entscheidend: Eine einzelne positive Eigenschaft darf kein insgesamt unzutreffendes Bild erzeugen. Umweltaussagen müssen das Produkt in seiner Gesamtheit fair darstellen. Werden relevante negative Aspekte verschwiegen, kann auch eine inhaltlich korrekte Einzelaussage irreführend und damit rechtlich angreifbar sein.